Nutzung der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Nutzung der städtischen Dorfgemeinschaftshäuser im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Aufgrund des aktuellen Corona-Geschehens und der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 dürfen die Dorfgemeinschaftshäuser ab Montag, dem 02.11.2020, vorerst bis zum 30.11.2020, ausschließlich für Sitzungen genutzt werden, die nach Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind.
Außerdem zum Nachlesen folgender Link mit den aktuellen Bekanntmachungen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen in der Stadt Hardegsen:
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hardegsen