Das von der Bundesregierung beschlossene Erdgaswärmesoforthilfegesetzt kommt auch den Mitgliedern der Bioenergiegenossenschaft zu Gute.
Für den Monat Dezember 2022 wird die Bioenergiegenossenschaft e.G. eine Kompensationszahlung der Monatsrate Dezember zahlen.
Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Ein ausführliches Schreiben diesbezüglich wird bis Ende des Jahres an die Mitglieder verteilt.