Freigabe- und Nutzungskonzept der Stadt Hardegsen
Gemäß dem Konzept der Stadt Hardegsen (siehe unten) steht das Dorfgemeinschaftshaus für Sportausübung und Zusammenkünfte mit Einschränkungen wieder zur Verfügung.
Für Familienfeiern bis 50 Personen, unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen:
- Der Mieter legt ein mit Landkreis Northeim abgestimmtes Hygienekonzept vor.
- Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung und die Konsequenzen aus einer Nichteinhaltung.
Weitere Nutzungsbedingungen im Konzept!
Stadt Hardegsen
Der Bürgermeister
Nutzung des städtischen Dorfgemeinschaftshauses Asche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
- Sportausübung und Zusammenkünfte mit Einschränkungen wieder möglich –
Am 13. Juli ist eine weitere Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Kraft getreten. Unter anderem sind ab 13.07.2020 folgende Aktivitäten in den Dorfgemeinschaftshäusern wieder möglich:
4. Sportarten mit direktem Körperkontakt (z.B. Tanzsport) sind erlaubt, wenn das Training in Gruppen von bis zu 30 Personen stattfindet. Die Dokumentation des Gruppentrainings hat nach § 4 der niedersächsischen Corona Verordnung zu erfolgen und ist zwingend vorgeschrieben. Es ist in regelmäßigen Abständen zu lüften.
Umkleidekabinen, Wasch- und andere Sanitärräume, Toiletten, Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln betreten und genutzt werden.
Im Bereich des Treppenhauses und der Sanitäranlagen gilt eine Maskenpflicht, am Eingang des DGH besteht die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände.
Jeder Nutzer/Verein hat die Einhaltung der vorstehenden verbindlichen Beschränkungen eigenverantwortlich sicherzustellen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.
21.07.2020
gez. Kaiser